Rechtsprechung
   BSG, 06.12.2010 - B 8 SO 43/10 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,47988
BSG, 06.12.2010 - B 8 SO 43/10 B (https://dejure.org/2010,47988)
BSG, Entscheidung vom 06.12.2010 - B 8 SO 43/10 B (https://dejure.org/2010,47988)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - B 8 SO 43/10 B (https://dejure.org/2010,47988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,47988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 06.12.2010 - B 8 SO 43/10 B
    Macht ein Beschwerdeführer das Vorliegen eines Verfahrensmangels geltend, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34 und 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36), es sei denn, es würden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung (ZPO) der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).

  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
    Auszug aus BSG, 06.12.2010 - B 8 SO 43/10 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36), es sei denn, es würden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung (ZPO) der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 06.12.2010 - B 8 SO 43/10 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage aufzeigen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2007 - L 8 SO 118/07
    Auszug aus BSG, 06.12.2010 - B 8 SO 43/10 B
    Dabei gehe es nicht um die spezifischen Krankheiten des Klägers und die spezifische Betreuung im Heim; sie seien nur Synonyme für einen Pflegebedürftigen der Pflegestufe III. 4 Das Urteil des LSG verletze sein (des Beklagten) rechtliches Gehör, weil es überraschenderweise von den bisherigen Grundsätzen desselben Senats in einer Entscheidung vom 7.6.2007 - L 8 SO 118/07 ER - abweiche.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht